Kriterien bezüglich der Domain-Bewerber

Ein Domainbewerber kann eine natürliche Person (Privatperson) oder eine juristische Person (zB eine Firma, ein Verein, eine Gemeinde etc.) sein.

Folgende natürliche Personen mit nicht-ungarischer Staatsangehörigkeit können einen .hu-Domainnamen beantragen:
a) Bürger der Europäischen Union, des Europarats, der EWR- oder EFTA-Staaten sowie der Anrainerstaaten Ungarns können die Domain direkt unter .hu (zB etwas.hu) beantragen.
b) jede natürliche Person, die eine Aufenthaltserlaubnis in Ungarn besitzt

Domain-Antragsteller müssen natürliche Personen sein, die älter als 18 Jahre sind, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen der Rechtsnachfolge (z. B. Erbe).

Die folgenden juristischen Personen von außerhalb Ungarns können einen .hu-Domainnamen beantragen:
 a) jede juristische Person
i) kraft Gesetzes errichtet,
ii) im Register einer Behörde oder eines Gerichts eingetragen oder eingetragen ist, oder
iii) ihren entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Gericht einzureichen und ihre Tätigkeit vor einer solchen Eintragung oder Registrierung gemäß und in Übereinstimmung mit dem Gesetz aufzunehmen,
im Hoheitsgebiet der Europäischen Union, des Europarats, eines EWR- oder EFTA-Staates oder eines Nachbarlandes Ungarns. Die Liste der Länder, aus denen eine .hu-Domain registriert werden kann, finden Sie hier.
 
b) ferner der Begünstigte einer Marke, die entweder beim Ungarischen Amt für geistiges Eigentum eingetragen oder anderweitig geschützt ist, die auch in Ungarn gilt.

Bürger und juristische Personen eines beliebigen Landes können einen Domainnamen unter einer Public Domain der zweiten Ebene (zB etwas.co.hu) beantragen.

Um eine Domain zu registrieren, müssen Sie eine ungarische Postadresse angeben. Der Domain-Antragsteller (oder die administrative Kontaktperson) muss eine ungarische Postadresse haben.